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Nürnberg: Prozess um Mert A. wird fortgesetzt – trotz Befangenheitsantrag


Verteidiger stellte Befangenheitsantrag
Nun doch: Prozess gegen Mert A. wird fortgesetzt

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Schüsse in Nürnberger SüdstadtVergrößern des BildesDie Nürnberger Südstadt im Oktober 2022: Ein Mann ist durch Schüsse gestorben, ein weiterer wurde schwer verletzt. (Quelle: Eberlein/vifogra/dpa/dpa-bilder)
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Ein Befangenheitsantrag hat den Prozess um Mert A. verzögert. Bald soll dennoch ein Urteil fallen.

Im Prozess um Mert A. und die tödlichen Schüsse in der Nürnberger Südstadt soll es an diesem Donnerstag im zweiten Anlauf zu einem Richterspruch kommen. Eigentlich sollte das Urteil schon am Dienstag fallen. Kurz davor reichte aber die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die fünf Richter der 5. Großen Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Diesen lehnte einer Reservekammer jedoch am Mittwoch als unbegründet ab, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte.

Somit werde der Prozess am Donnerstag fortgesetzt. Sofern keine Anträge mehr von den Prozessbeteiligten gestellt würden, könne dann auch das Urteil verkündet werden.

Prozess dauert schon mehr als fünf Monate

Vor Gericht steht der 29-jährige Mert A. Er hatte im Oktober 2022 auf offener Straße auf zwei befreundete Männer geschossen. Einer der beiden kam ums Leben, der andere überlebte schwer verletzt. Als mögliches Motiv hatte die Polizei Streitigkeiten in dem Trio über gemeinsame Geschäfte ermittelt. Klarheit darüber konnte aber auch der im Dezember 2023 begonnene und mehr als fünf Monate dauernde Prozess in Nürnberg bringen.

Der 29-Jährige hatte zugegeben, die Schüsse abgegeben zu haben, beteuerte aber, er habe auf die Beine gezielt und letztlich in Notwehr gehandelt. Die beiden anderen Beteiligten hätten ihn zuvor bedroht und beleidigt. Unklar blieb jedoch, warum er eine Schusswaffe bei sich hatte. Nach der Tat floh er über Frankfurt nach Italien und wurde dort im Januar 2023 in einem Hotel in Rimini festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Fall eine lebenslange Haftstrafe für Mert A. Seine Anwälte plädierten hingegen dafür, ihn nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen eines Waffendelikts zu verurteilten. Die Verteidigung forderte deshalb eine Haftstrafe auf Bewährung von anderthalb Jahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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