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Private Altersvorsorge
Rürup-Rente auszahlen lassen: Das sollten Sie wissen

Von t-online, iri, cho

Aktualisiert am 28.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0305486510Vergrößern des BildesFür Selbstständige ist die Rürup-Rente eine Möglichkeit, sich im Alter finanziell abzusichern. (Quelle: IMAGO/Eva Kerrigan/imago-images-bilder)
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Die Rürup-Rente bietet Steuervorteile und eignet sich daher als private Altersvorsorge für Selbstständige. Wir erklären, wie die Auszahlung funktioniert.

Für Selbstständige ist die Rürup-Rente eine Alternative zur Altersvorsorge, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Wir erklären, was Sie über die Auszahlung der Rente wissen sollten.

Wie viel Rürup-Rente bekomme ich ausgezahlt?

Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet und setzt sich aus einem Garantieanteil und einem Überschussanteil zusammen. Während die Garantierente bereits bei Vertragsabschluss ersichtlich ist, hängt die Überschussrente unter anderem von der Entwicklung der Zinsen, Kosten und von Sterbetafeln ab. Sie entwickelt sich über die Jahre und wird erst dann konkreter, wenn der Rentenbeginn näher rückt.

In den meisten Verträgen für die Rürup-Rente ist eine Beitragsgarantie vereinbart. Das heißt, Rürup-Sparer erhalten in der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zurück. Allerdings schmälert eine solche Garantie die Rendite, da Versicherer Ihre Beiträge nur konservativ anlegen können. Ertragreicher sind daher in der Regel Verträge ohne Beitragsgarantie, die in günstige Geldanlageprodukte wie etwa ETFs investieren (mehr dazu hier).

Auszahlungsbeginn der Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, Sie können sich die Rente nicht auf einen Schlag zum Rentenbeginn auszahlen lassen. Auch eine Teilauszahlung bis zu 30 Prozent wie bei der Riester-Rente ist nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Leibrente. Schließen Sie einen Vertrag für die Rürup-Rente ab, vereinbaren Sie den Auszahlungsbeginn zwischen dem vollendeten 62. und vollendeten 85. Lebensjahr.

Eine Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist nur für Verträge möglich, die bereits vor 2012 abgeschlossen wurden. Die Rürup-Rente wird bis an das Lebensende ausgezahlt.

Was passiert, wenn ich früh sterbe?

Ist im Vertrag ein Hinterbliebenenschutz vereinbart, erfolgt beim Tod des Vertragsinhabers die Auszahlung der Rürup-Rente als Witwenrente an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner oder als Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder. Die begünstigten Hinterbliebenen erhalten die Rürup-Rente ebenfalls als lebenslange Rente.

Kündigung der Rürup-Rente

Möchten Sie aufgrund eines finanziellen Engpasses vorzeitig über die Rürup-Rente verfügen, ist eine Kündigung nicht möglich. Bei einigen Verträgen können Sie als Alternative zur Kündigung die Beiträge bis auf den Mindestbeitrag zurücksetzen. Auch eine Beitragsfreistellung können Sie vereinbaren, sodass Sie keine Beiträge mehr zahlen. Damit verringert sich die zu erwartende Rentenleistung.

Wie oft wird die Rürup-Rente ausgezahlt?

Die Auszahlung der Rürup-Rente ist nur monatlich möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer Kleinbeitragsrente, wenn Sie während der Ansparphase nur wenig Vermögen aufgebaut haben. Da eine monatliche Rente außerordentlich gering ausfallen würde, kann die jährliche Auszahlung vereinbart werden. Für 2024 dürfen die monatlichen Auszahlungsbeträge bei der Kleinbeitragsrente 35,35 Euro nicht überschreiten. Bei einigen Anbietern ist bei einer Kleinbeitragsrente die komplette einmalige Auszahlung möglich.

Steuern und Sozialversicherung in der Auszahlungsphase

In der Ansparphase genießen Sie bei der Rürup-Rente Steuervorteile, da Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können. In der Auszahlungsphase sind die monatlichen Rentenzahlungen steuerpflichtig. Für 2024 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83 Prozent. Er erhöht sich bis 2058 auf 100 Prozent, sodass ab 2058 die gesamten Rentenzahlungen steuerpflichtig sind.

Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie in der Auszahlungsphase nicht zahlen, wenn Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Verwendete Quellen
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